Altersvorsorgezulage
Um die maximale staatliche Förderung durch die Altersvorsorgezulage zu erhalten, müssen Sie für 2007 genau 3 % und ab 2008 genau 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens als Altersvorsorgebeiträge für Ihren Riester Banksparplan aufwenden. Von dieser Summe wird dann allerdings noch Ihr persönlicher Zulagenanspruch abgezogen.
An einem Beispiel verdeutlicht: Um Ihren Zulagenanspruch für das Jahr 2008 zu betrachten, müssen Sie das Bruttoeinkommen aus 2007 heranziehen. Haben Sie 2007 beispielsweise 30.000 Euro verdient, sind 2008 insgesamt 1.200 Euro zur Ausschöpfung der maximalen Altersvorsorgezulage aufzuwenden. Von diesem Betrag wird nun Ihr Zulagenanspruch abgezogen.
Wenn Sie beispielsweise verheiratet sind und zwei Kinder haben, so beträgt Ihr Zulagenanspruch 308 Euro an Grundzulagen und 370 Euro an Kinderzulagen. Wird der Zulagenanspruch von den oben genannten 1.200 Euro abgezogen, ergibt sich ein zu leistender Jahresbeitrag von 522 Euro. Dieses entspräche einer monatlichen Sparrate von 43,5 Euro. Ihre Förderquote würde 56,5 % betragen.
Würden Sie nun die volle steuerliche Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in Anspruch nehmen wollen, müssten Sie einen Eigenbeitrag von 1422 Euro aufbringen, auf den dann Ihr Zulagenanspruch in Höhe von 678 Euro addiert wird. Zusammen ergäbe dieses den maximal absetzbaren Betrag von 2.100 Euro. Allerdings ergäbe sich, selbst wenn ein zu versteuerndes Einkommen von ebenfalls 30.000 Euro unterstellt würde, ein Steuervorteil in geringerer Höhe als der Zulagenanspruch. Das Finanzamt wählt mit Ihrer Steuererklärung automatisch die günstigere Variante.
Kinderreiche Familien profitieren also von der Altersvorsorgezulage, der Sonderausgabenabzug bleibt für sie in der Regel bedeutungslos.
Grundzulage und Kinderzulage
Die Altersvorsorgezulage wird als Grundzulage und Kinderzulage gewährt.
Grundzulage und Kinderzulage ab 2008
- Grundzulage: 154 Euro für Alleinstehende und 228 Euro für Ehepartner
- Kinderzulage: 185 Euro
Riester Rente und Sockelbeitrag
Da Ihre Eigenleistung als prozentualer Anteil Ihres Bruttoeinkommens abzüglich Ihres Zulagenanspruchs berechnet wird, kann sich unter Umständen eine rechnerisch negative Eigenleistung ergeben.
Übersteigt der Zulagenanspruch die prozentual zum Einkommen zu zahlenden Beiträge, so greift der Sockelbeitrag. Dieser ist abhängig davon ob Anspruch auf eine, zwei oder keine Kinderzulage besteht.
- Anspruch auf eine Kinderzulage : 75 Euro
- Anspruch auf zwei Kinderzulagen : 60 Euro
- Anspruch auf keine Kinderzulage : 90 Euro
Der Sockelbeitrag ist zugleich der Mindestbeitrag der in Ihre Riester-Rente jährlich einbezahlt werden muss, damit überhaupt Anspruch auf staatliche Förderung besteht.
Auch das Forum für Sozialrecht beschäftigt sich mit der Altersvorsorge, schauen Sie doch einmal vorbei.