Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage ist eine Form der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Die Höhe der gewährten Altersvorsorgezulage ist abhängig vom Bruttoeinkommen, vom Familienstand und eventuell den eigenen Kindern.
So wird eine Grundzulage jeweils für den Riester Sparer und für seinen Ehepartner gewährt. Für jedes Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage in Anspruch genommen werden.
- Die Grundzulage ab 2008 beträgt 154 Euro (308 Euro)
- Kinderzulage ab 2008 beträgt 185 Euro
- Berufseinsteigerbonus beträgt 300 Euro
Steuerliche Förderung
Alternativ können Aufwendungen zur Altersvorsorge mit der Riester-Rente auch steuerlich geltend gemacht werden. Dieses geschieht über den Sonderausgabenabzug , wenn diese Variante für den Sparer günstiger ist, als die Förderung durch die Altersvorsorgezulage.
Die Riester-Rente, speziell natürlich auch ein Riester Banksparplan, eignet sich daher auch für gut verdienende Alleinstehende.
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