Steuerliche Förderung

Der Riester-Rente lastet nach wie vor das Image an, nur für Großfamilien mit niedrigem Einkommen interessant zu sein. Das ist so keinesfalls korrekt, da gerade auch ein gut verdienender Alleinstehender von der steuerlichen Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen profitieren kann.

Würden Sie beispielsweise im Jahr 2007 ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 30.000 Euro erzielt haben, würde sich die Förderung Ihrer Altersvorsorge im Jahr 2008 wie folgt darstellen.

Sie könnten maximal 2.100 Euro für 2008 aufwenden, dieses ist der Höchstbetrag, der sich 2008 über den Sonderausgabenabzug absetzen lässt. Abzüglich des Anspruchs auf die Grundzulage, in Höhe von 154 Euro, ergäbe sich dann ein zu leistender Eigenbeitrag von 1.946 Euro.

Der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenzug entsrpäche dann etwa 505 Euro, zuzüglich den 154 Euro Grundzulage ergäbe sich eine staatliche Förderung von 659 Euro. Dies entspräche einer Förderquote von 31,4 Prozent.

Für Familien kommt die Fördermöglichkeit Sonderausgabenzug in der Regel nicht in Betracht, da der Zulagenanspruch den steuerlichen Vorteil normalerweise übersteigt. Mit Erhalt Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante die für Sie günstigere ist.

Unterschied zwischen sozialversicherungspflichtigem und zu versteuerndem Einkommen

In der Regel können im Rahmen der Steuererklärung weitere Aufwendungen geltend gemacht werden. So beispielsweise die Haftpflichtversicherung für das Auto, Werbungskosten für Bücher oder den Weg zur Arbeit. Je höher die Diskrepanz zwischen dem sozialversicherungspflichtigem Einkommen und dem zu versteuernden Einkommen ist, desto geringer fällt der steuerliche Vorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für die Altersvorsorgebeiträge aus.